Eine Hand steckt einen Brief in eine Wahlurne, im Hintergrund ist die EU-Flagge zu sehen.

darf wählen?

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der 27 EU-Mitgliedstaaten dürfen ihre Stimme abgeben. In der gesamten Europäischen Union sind dies etwa 350 Millionen Menschen, auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen hiervon mehr als 66 Millionen. In Hessen dürfen ca. 4,5 Millionen Personen die Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen.

Bei der kommenden Europawahl am 09.06.2024 dürfen in Deutschland erstmals Personen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen, während in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten das Mindestalter bei 18 Jahren liegt.

Sie als Wählende müssen seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem EU-Mitgliedstaat einen Wohnsitz haben. In Deutschland lebende EU-Bürger einer anderen Nationalität müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnort in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen wollen. Das Wahlrecht ist jeweils national geregelt.

Weitere Informationen finden Sie auf „Die BundeswahlleiterinÖffnet sich in einem neuen Fenster".

 

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